Pressemitteilungen Fraktion
10. 10. 2012
Mit dem heute beschlossenen Notfallsanitätergesetz legt die schwarz-gelbe Bundesregierung den Grundstein für einen zukunftsfähigen Rettungsdienst, der auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des damit verbundenen Fachkräftemangels die notfallmedizinische Versorgung der Bevölkerung gewährleisten kann.
Mit dem Notfallsanitätergesetz wird die bisherige Rettungsassistentenausbildung abgelöst. Die Ausbildung wird in Zukunft drei statt zwei Jahre dauern und sich damit an anderen Gesundheitsfachberufen orientieren. Zudem werden die Auszubildenden in Zukunft vergütet und müssen ihre Ausbildung nicht mehr wie bisher selbst bezahlen. In der neuen und zeitgemäßen Beschreibung des Ausbildungszieles wird die bisherige Not- in eine Regelkompetenz überführt, so dass die Notfallsanitäter auch invasive Maßnahmen vornehmen dürfen, wenn der Zustand des Patienten dies notwendig macht. Die bisherigen Rettungsassistenten und zukünftigen Notfallsanitäter tragen gemeinsam mit den Notärzten die Hauptlast und Verantwortung im Rettungsdienst. Darum war es dringend geboten, die Attraktivität dieses gesellschaftlich leider unterschätzten Berufes zu steigern, um auch in Zukunft genügend Nachwuchs gewinnen zu können.
Nachdem eine kompetente und von allen beteiligten Institutionen besetzte Expertenkommission über Jahre den Gesetzentwurf vorbereitet hat, erwartet die FDP-Bundestagsfraktion im Gesetzgebungsverfahren eine breite und fraktionsübergreifende Mehrheit für diese wegweisende gesundheits- und berufspolitische Maßnahme.
ACKERMANN: Bundesregierung legt Grundstein für zukunftsfähigen Rettungsdienst
BERLIN. Zum heute vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Notfallsanitätergesetzes erklärt der Obmann der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag Jens ACKERMANN:Mit dem heute beschlossenen Notfallsanitätergesetz legt die schwarz-gelbe Bundesregierung den Grundstein für einen zukunftsfähigen Rettungsdienst, der auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des damit verbundenen Fachkräftemangels die notfallmedizinische Versorgung der Bevölkerung gewährleisten kann.
Mit dem Notfallsanitätergesetz wird die bisherige Rettungsassistentenausbildung abgelöst. Die Ausbildung wird in Zukunft drei statt zwei Jahre dauern und sich damit an anderen Gesundheitsfachberufen orientieren. Zudem werden die Auszubildenden in Zukunft vergütet und müssen ihre Ausbildung nicht mehr wie bisher selbst bezahlen. In der neuen und zeitgemäßen Beschreibung des Ausbildungszieles wird die bisherige Not- in eine Regelkompetenz überführt, so dass die Notfallsanitäter auch invasive Maßnahmen vornehmen dürfen, wenn der Zustand des Patienten dies notwendig macht. Die bisherigen Rettungsassistenten und zukünftigen Notfallsanitäter tragen gemeinsam mit den Notärzten die Hauptlast und Verantwortung im Rettungsdienst. Darum war es dringend geboten, die Attraktivität dieses gesellschaftlich leider unterschätzten Berufes zu steigern, um auch in Zukunft genügend Nachwuchs gewinnen zu können.
Nachdem eine kompetente und von allen beteiligten Institutionen besetzte Expertenkommission über Jahre den Gesetzentwurf vorbereitet hat, erwartet die FDP-Bundestagsfraktion im Gesetzgebungsverfahren eine breite und fraktionsübergreifende Mehrheit für diese wegweisende gesundheits- und berufspolitische Maßnahme.
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789-Ackermann-Notfallsanitaetergesetz.pdf (2012-10-10, 92.89 KB)